STVO

13.04.2020 01:03
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Straßenverkehrsordnung

Sie kann jederzeit durch die Admins angepasst/verändert werden.
Die hier genannten Regeln und Ordnungen beziehen sich großteils auf die in Deutschland angewendete STVO.

§1 Grundregeln
Die Einhaltung der STVO wird durch die Polizei kontrolliert.
Grundsätzlich gilt: Im Straßenverkehr muss sich angemessen und sicher Verhalten werden.
Es darf nur fahren, wer einen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzt. Kleinkrafträder (Roller) und Fahrräder sind davon ausgeschlossen.
Bei Ampeln muss die Ampelphase berücksichtigt werden! Eine rote Ampel, an der man beabsichtigt rechts abzubiegen, ist wie ein Stop-Schild anzusehen.

§2 Verhalten
Der Seitenstreifen ist bei Pannen, Unfällen oder Bildung der Rettungsgasse kurzzeitig mitzubenutzen.
Fahrer von Fahrzeugen müssen stets die rechte Fahrbahn, soweit vorhanden, benutzen. Standstreifen sind nicht Teil der Fahrbahn!
Bei Verengung einer Fahrbahn ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden.
Es gilt immer rücksichtsvoll und umsichtig zu fahren!
Bei Anfahrt eines Fahrzeugs mit aktiviertem Sonderwegerecht (Polizei mit Blaulicht UND Sirene) ist unverzüglich dem Fahrzeug Platz zu machen und an der nächstmöglichen Stelle anzuhalten, falls das Fahrzeug nicht bereits vorbeigefahren ist.

§3 Geschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt: 70 km/h
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt: 120 km/h
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf zweispurigen Autobahnen beträgt: unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit 140km/h)
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen außerorts oder auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren!

§4 Abstand
Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss immer, außer bei stockendem Verkehr, Stau oder innerorts, über 10 Meter liegen.
Auf Autobahnen gilt: Mindestens so viel Abstand, wie die Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs/2 (halber Tacho).
Innerorts sowie Außerorts muss immer so viel Abstand gehalten werden, dass der Anhalteweg des eigenen Fahrzeugs zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht unterschritten wird.

§5 Überholen
Beim Überholen darf mit der Lichthupe auf sich aufmerksam gemacht werden.
Der Überholte darf während des überholt werdens die Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Bei unklarer Verkehrslage (z.B. Stau, Baustelle, Unfall, viel Verkehr) darf nicht überholt werden.

§6 Vorfahrt
Vorfahrt hat, wer:
auf einer Hauptstraße fährt.
bei zwei kreuzenden Nebenstraßen von recht kommt (rechts vor links).
bei Ampeln Grünes Licht hat.

§7 Abbiegen
Beim Abbiegen ist auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen.
Beim Abbiegen hat der Fußgänger oder Fahrradfahrer vorrangiges Wegerecht.

§8 Beleuchtung
Die Beleuchtungseinrichtung muss unversehrt und bei Dunkelheit eingeschalten sein.
Fernlicht darf nur bei keinerlei Gegenverkehr oder Blendung von Anderen eingeschalten werden.

§9 Zuladung
Ein Fahrzeug darf nicht über die maximale Zuladung hinaus beladen werden. Dabei gilt: Insassen + Fahrzeug + Zuladung <= zulässiges Gesamtgewicht.
Bei Verstoß gegen §9 (1) darf das Fahrzeug stillgelegt und abgeschleppt werden, bis das zulässige Gesamtgewicht wiederhergestellt und durch einen Sachverständigen (Mechaniker, falls vorhanden) bestätigt ist.
Das Mitfahren ist nur auf zulässigen Sitzen mit angelegtem Gurt gestattet.

§10 Sicherheit
Bei Sichten von Blaulicht oder Gelblicht ist die Geschwindigkeit anzupassen und maximal 80 km/h zu fahren!
Als Rausch gilt: wenn man mindestens 0.08% BAC im Blut hat.

§11 Tuning
Die vorderen Scheinwerfer am Fahrzeug dürfen entweder mit der Serienausrüstung oder mit einer Xenon-Aufrüstung ausgestattet sein. Farbveränderungen des Lichtbildes sind nicht zulässig.
Jegliche Scheiben am Fahrzeug dürfen nur soweit modifiziert werden, dass der Fahrer und das Umfeld - von innen und außen - sichtbar und gut zu erkennen ist.


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