3. Regeländerung [ 29.07.2020 ]

29.07.2020 01:11 (zuletzt bearbeitet: 29.07.2020 12:25)
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#1
Gast
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§ 4 Fraktionen / Gangs

(3) Korruption ist als Fraktionsleitung einer staatlichen Fraktion wie der Bank, der Polizei, des Rettungsdienstes / der Feuerwehr und des Militärs nicht erlaubt. Verstöße werden mit sofortiger Amtsenthebung und dem Verbot jemals wieder eine Fraktionsleitung zu übernehmen geahndet
[ Dies gilt auch für die stellvertretenden Leitungen ]. Alle anderen Fraktionsleitungen von den nicht oben genannten Fraktionen sowie Mitarbeiter aller Fraktionen sind von dieser Regel ausgenommen, müssen aber Ingame mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.


Jegliche Art diese Regel zu umgehen wird mit einem temporären Spielausschluss bestraft.


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